VGT | Verein gegen Tierfabriken

Stoppen wir die Kälbertransporte!

HAUTNAH: Kälbertransporte ohne Ende. Warum schützt Österreich seine Kälber nicht? 

Bereits 177.000 Menschen helfen mit, die Transporte zu beenden.

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Bereits 177.000 Menschen helfen mit, die Transporte zu beenden.

ÖSTERREICHISCHE KÄLBER LANDEN IN ITALIENISCHER MONSTER-FABRIK

Nachdem der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN erst im Mai 2023 den Leidensweg von vier österreichischen Kälbern nach Italien dokumentiert hat – zwei davon landeten sogar in einem Schlachthof in Süditalien – wurde nun ein weiterer Horror-Transport nach Italien aufgedeckt: Während einige Kälber in einer der größten Kälbermastfabriken Europas landeten, wurde ein anderer Teil bis an die italienisch-französische Grenze transportiert.

Der beschwerliche Weg der Kälber begann am 26.06.2023 in zwei Milchbetrieben im Bezirk Vöcklabruck (OÖ) und Salzburg-Umgebung (Sbg.). Diese verkauften sie auf einem Kälbermarkt im Bezirk Vöcklabruck an einen Tiroler Viehhändler. Der wiederum verfrachtete die beiden zunächst zu seinem mehr als 230 Kilometer entfernten Handelsstall im Bezirk Schwaz in Tirol und anschließend in einen Wartestall in der norditalienischen Provinz Treviso. Für die Kälber bedeutete dies mindestens fünf Stunden weitere Fahrzeit und damit enormen Stress.

Für einen Teil der Kälber, darunter der am 05.05. in Salzburg geborene Ralf, ging es am übernächsten Tag, dem 28.06., weiter bis zu einer Masthalle in der Provinz Cuneo an der italienisch-französischen Grenze! Ralf musste also einen weiteren Transport von ca. 453 km ertragen – was etwa 7,5 Stunden Fahrtzeit entspricht – bevor er nach insgesamt mehr als 2 Tagen endlich das für ihn vorgesehene Ziel erreichte.

Ein anderer Teil der Kälber, darunter der am 03.05. in Oberösterreich geborene Tommi, wurde ebenso wie Ralf zwei Tage später, also am 28.06., weitertransportiert. Vom Wartestall in der Provinz Treviso aus wurden die Kälber in eine nahegelegene Kälbermastfabrik gigantischen Ausmaßes gekarrt, wo sie der blanke Horror erwartete. Was Tommi und die anderen jungen Kälbchen dort – in einer der größten Kälbermastfabriken Europas – erwartete, entzieht sich allem, was sie zu einem auch nur annehmbaren, geschweige denn lebenswerten Leben benötigen. In zwölf riesigen Hallen fristen die Kälber auf artwidrigen, harten Vollspaltenböden, zum Teil mit Kot verschmiert, ein trostloses Dasein bis sie schließlich ihr Schlachtgewicht erreicht haben und auf den letzten Teil ihres qualvollen Lebensweges geschickt werden: zu einem Schlachthof.

HALTUNGSBEDINGUNGEN UNTER DEM ÖSTERREICHISCHEN MINDESTSTANDARD

Das Leid österreichischer Kälber auf Langstreckentransporten in andere EU-Mitgliedsstaaten wurde schon vielfach dokumentiert. Unter gewöhnlichen Bedingungen nehmen Kälber bis zu 10l Flüssignahrung pro Tag zu sich. Doch während der Langstreckentransporte werden sie oft unzählige Stunden lang nicht gefüttert und leiden unter ungeheurem Hunger und großem Stress. Hinzu kommt noch, dass die Haltungsbedingungen in ausländischen Kälbermastfabriken meist unter dem in Österreich geltenden gesetzlichen Mindeststandard liegen. Beispielsweise muss laut Anlage 2 Abs 3.1. der 1. Tierhaltungsverordnung1 für Kälber unter 150 kg eine „trockene, weiche und verformbare Liegefläche“ vorhanden sein. Wie das im Zuge der Recherche entstandene Bildmaterial zeigt, finden die österreichischen Kälber in den italienischen Betrieben keineswegs solche Bedingungen vor.

1 Verordnung über die Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden, Pferdeartigen, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Straußen und Nutzfischen (1. Tierhaltungsverordnung), BGBl. II Nr. 485/2004 vom 17.12.2004 idf BGBl. II Nr. 296/2022

LANGSTRECKENTRANSPORTE ALS KURZSTRECKENTRANSPORTE DEKLARIERT

Diese Aufdeckung lenkt zudem abermals den Fokus auf den schon seit langem kritisierten Umstand, dass sich die gängige Praxis der Langstreckentransporte oft jenseits der Schwelle zur Illegalität abspielt. Wie die dem VGT vorliegenden TRACES-Daten1 zeigen, wurde als Versandort der Firmensitz des Viehhändlers in Weer angegeben, wohingegen der tatsächliche Versandort das oberösterreichische Regau war. Art. 2 lit. r der europäischen Tiertransportverordnung (TTVO)2 definiert den Versandort als den „Ort, an dem ein Tier erstmals auf ein Transportmittel verladen wird, vorausgesetzt, es war vor seinem Versand während mindestens 48 Stunden an diesem Ort untergebracht.“ Gemäß Art. 2 lit. r können auch Sammelstellen als Versandorte gelten, wenn „i) die zwischen dem ersten Verladeort und der Sammelstelle zurückgelegte Entfernung weniger als 100 km beträgt oder ii) die Tiere während mindestens sechs Stunden vor ihrem Versand von der Sammelstelle mit ausreichend Einstreu und Frischwasser unangebunden untergebracht waren“. Die Entfernung zwischen Regau und dem Firmensitz des Viehhändlers beträgt jedoch mehr als 200 km und die Kälber befanden sich weniger als 6 Stunden lang bei der Sammelstelle des Viehhändlers in Tirol. Rechtlich muss daher als tatsächlicher Versandort die Tierzuchthalle in Regau gelten, zu der die Kälber am Vormittag von ihren nahegelegenen Heimatbetrieben zur Versteigerung gebracht wurden, bevor sie nach Weer und von dort weiter nach Italien transportiert wurden.

Zudem entspricht auch der im TRACES-Transportdokument angegebene Zielort des Transports nicht der Realität. Angegeben ist dort als sogenannter Bestimmungsort ein Wartestall in Nordost-Italien in der Provinz Treviso. Als Bestimmungsort gilt ein Ort laut Artikel 2 lit. s der TTVO jedoch nur, sofern ein Tier dort von einem Transportmittel entladen und während mindestens 48 Stunden vor seiner Weiterbeförderung untergebracht oder an diesem Ort geschlachtet wird. Keine der beiden Bedingungen waren im gegebenen Fall erfüllt, denn Ralf und Tommi wurden bereits nach weniger als 48 Stunden in unterschiedliche Masthallen weitertransportiert. Gemäß Art. 2 lit. j ist eine lange Beförderung – also ein Langstreckentransport – als Transport definiert, der länger als 8 Stunden dauert. Den Angaben im TRACES-Transportpapier entsprechend handelte es sich folglich um einen Kurzstreckentransport, denn von Weer aus ist der Wartestall in der Provinz Treviso in weniger als 8 Stunden erreichbar, selbst für einen Tiertransporter. Tatsächlich wurde im TRACES-Transportdokument jedoch nicht einmal die eigentlich verpflichtende Angabe der geschätzten Beförderungsdauer gemacht. Zusammen mit den anderen Angaben soll sie der Behörde im Vorhinein ermöglichen, die Rechtmäßigkeit des geplanten Transports zu beurteilen. Faktisch hat es sich bei den Transporten von Ralf und Tommi also um Langstreckentransporte gehandelt, für die strengere Auflagen als für Kurzstreckentransporte gelten und deren tatsächliche Versand- und Bestimmungsorte nicht den Angaben im TRACES-Transportdokument entsprachen. Ralfs und Tommis Transporte waren daher illegal.

Die aufgedeckten Missstände sind nur eines von unzähligen Beispielen, denn völlig achtlos werden jedes Jahr Zehntausende von Milchkälbern aus rein wirtschaftlichen Beweggründen auf langen, qualvollen Transporten aus Österreich exportiert und Haltungsbedingungen ausgesetzt, die nicht einmal den österreichischen gesetzlichen Mindestanforderungen genügen. Dies offenbart die Gehaltlosigkeit der Bekenntnisse Österreichs zur Vorreiterrolle im Tierschutz und widerspricht klar dem Tierschutz als österreichischer Staatszielbestimmung.

Hilf uns, durch deine Stimme Druck auf die Politik auszuüben, um das Leid der Kälber durch die grauenvollen Langstrecken-transporte endlich zu stoppen!

 

1 TRACES (Trade Control and Expert System) ist ein 2004 von der Europäischen Union eingeführtes Datenbanksystem zur Erfassung des Tierverkehrs innerhalb der EU sowie aus der EU und in die EU.

2 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97

SCHAU NICHT NUR ZU. HILF MIT UND UNTERSTÜTZE DIE TIERE.

KÄLBERTRANSPORTE NACH ITALIEN:
MARIES UND ANNIS FAHRT IN DEN TOD

Kritik an den unsäglichen Exporten von österreichischen Kälbern ins Ausland reißt nicht ab, und dennoch rollen die LKWs ungebremst weiter. Im Oktober 2022 hat der VGT die Verladung von Rindern auf Schiffe im Hafen von Cartagena (Spanien) dokumentiert, die sie auf mitunter wochenlangen Fahrten und unter widrigsten Bedingungen u.a. nach Algerien, Libyen und Marokko weitertransportierten. Im Mai 2023 wurde nun der Weg von Kälbern von Tirol und Salzburg nach Italien verfolgt.  

Für zwei der Kälber endete er direkt in einem Schlachthof im südlichen Italien, für die anderen beiden in Mastbetrieben weiter nördlich.

Das schreckliche Schicksal der beiden Schlachtkälber – wir nennen sie Marie und Anni – nimmt am 22. März in ihren idyllisch gelegenen Heimatbetrieben in Tirol seinen Lauf und endet 2 Tage später nach mehr als 1134 Kilometern mit dem Tod in einem Schlachthof in Süditalien. Zunächst werden sie zu einer Sammelstelle in Tirol gebracht, wo sie umgeladen und danach zu einer weiteren Sammelstelle in Mantua gebracht werden. Nach einem dortigen Zwischenstopp geht es weiter in die Provinz Mantua. Als sie dort mitten in der Nacht ankommen, sind sie schon beinahe 7,5 Stunden unterwegs – der Transport vom Ursprungsort bis zur ersten Sammelstelle ist hier noch gar nicht eingerechnet. Transporte, die länger als 8 Stunden dauern, sollten laut EU-Tiertransport-Verordnung1 die Ausnahme darstellen. Es handelt sich dabei um Langstreckentransporte, für die es besondere Auflagen gibt. Für Kälbertransporte über 19 Stunden gilt etwa, dass nach dieser Dauer eine 24-stündige Ruhepause2 einzuhalten ist, in der die Kälber abgeladen, getränkt und gefüttert werden müssen, bevor der Transport weitergehen darf. Diese Ruhepause wurde im Falle von Marie und Anni nachweislich nicht eingehalten – kurz nach Ankunft in Bozen ging es in einer mehr als 11,5-stündigen Fahrt direkt zu einem Schlachthof in der südlichen Provinz Avellino, wo sie schon am folgenden Morgen geschlachtet wurden.

1 – Gemäß Anhang I, Kapitel V 1.2. der VO (EG) Nr.1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97.

2 – Gemäß Anhang I, Kapitel V 1.5 der VO (EG) Nr.1/200

Toni

Für Kalb Toni beginnt die Tortur am 13. März daheim in Salzburg. Von dort wird er in einem mehrstündigen Transport zu einer Sammelstelle in Tirol gebracht, wo er umgeladen und danach in einer ca. 6-stündigen Fahrt direkt in eine Masthalle in der Provinz Treviso gebracht wird, die er nach insgesamt 476km und 9 Stunden reiner Fahrtzeit erreicht. Dort harrt er auf glatten, rutschigen – und damit der EU-Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern nicht genügenden –Vollspaltenböden demselben grauenhaften Schicksal, das Anni und Marie widerfahren ist.

Nach 6,5 Monaten trostloser Mast auf einem harten Vollspaltenboden wurde Toni am 02.10.2023 in einem italienischen Schlachthof geschlachtet. Sein tragisches Schicksal steht stellvertretend für das tausender anderer Kälber.

 

 

TONI UND NORA VEGETIERTEN AUF ARTWIDRIGEN VOLLSPALTENBÖDEN DAHIN.

Nora

Kalb Nora muss den längsten Transport von allen vier Kälbern erleiden. Ihr Weg beginnt am 08. Mai ebenso wie Tonis in Salzburg, von wo es zunächst zu einer ebenfalls in Salzburg liegenden Sammelstelle geht. Nach der Umladung geht es in einer etwa 6 Stunden dauernden Fahrt nach Bozen, danach in einer etwa 4-stündigen Fahrt in die Provinz Mantua. Doch die Reise ist noch lange nicht zu Ende. Nach einem Transport zu einem nahegelegenen Wartestall, geht die Reise drei Tage später in einer mehrstündigen Fahrt noch einmal weiter zu einer Masthalle in der Provinz Verona, die nach einer insgesamt 621 Kilometer langen Fahrt erreicht wird. Noras buchstäblicher Leidensweg dauerte damit ganze 5 Tage. Vorerst. Denn am Ziel angekommen, wurde sie alles andere als freundlich in Empfang genommen und – wie andere Kälber auch – in eine Einzelbucht gesperrt.

STELL DIR VOR, DU BIST EIN UNERWÜNSCHTES NEBENPRODUKT.

AUS DEN AUGEN, AUS DEM SINN - IHR SCHICKSAL SOLLTE IM VERBORGENEN BLEIBEN

Gerade einmal wenige Wochen alt sind die Kälber aus der Milchwirtschaft, wenn sie ins Ausland transportiert werden.

Damit eine Kuh wirtschaftlich gesehen genug Milch gibt, muss sie jedes Jahr ein Kalb zur Welt bringen. Obwohl eine Milchkuh eine natürliche Lebenserwartung von 20 – in manchen Fällen sogar bis zu 25 Jahren – hat, wird sie in der Milchwirtschaft aufgrund nachlassender Produktivität meist bereits nach 5 Jahren geschlachtet und ersetzt. Ihre Kälber werden den Müttern meist noch am Tag der Geburt weggenommen. Die männlichen Kälber sind für die Milchwirtschaft nutzlos und aufgrund ihrer Rasse auch nicht für die Mast in Österreich rentabel, während die weiblichen Kälber später als Milchkühe weitergenutzt werden, doch auch von ihnen gibt es viele überzählige und nicht benötigte, da ein Betrieb in der Regel nur so viele weibliche Kälber behält, wie er braucht, um seinen Bestand zu erhalten.

So werden jedes Jahr Zehntausende Kälber unter widrigsten Bedingungen ins Ausland transportiert. Ihre Destinationen sind riesige Mastanlagen u.a. in Italien, Spanien oder Polen. Diese Kälber sind ein ungewolltes, aber nicht zu vermeidendes, Nebenprodukt der Milch, und Käseproduktion – dementsprechend schlecht ist auch der Umgang mit ihnen.

Großbetriebe im Ausland mit bis zu 10.000 Tieren haben sich auf die Mast von Milchkälbern spezialisiert. Der Umstand, dass die Haltung weniger strengen Auflagen unterliegt als in Österreich, macht das Geschäft noch lukrativer. Doch die Bedingungen vor Ort sind als skandalös zu bezeichnen. In Italien sind die Kälber in großen, oft fensterlosen, dunklen Hallen untergebracht. Mit ihren kleinen Klauen rutschen sie immer wieder in die Spalten ab, von denen der Betonboden durchzogen ist. Eine weiche Unterlage, Stroh oder Heu gibt es nicht.

In vielen Fällen geht es nach wenigen Monaten der Mast auf desolaten Schiffen weiter zur Schlachtung in den Libanon, nach Israel oder in die Türkei – Länder, in denen keine Tierschutzgesetze existieren, die sie noch schützen könnten.

Milchproduktion als Ursache

Diese Kälber sind Abfallprodukte der österreichfischen Milch-Überproduktion. Die überzähligen männlichen und auch weiblichen Kälber werden in Länder wie Spanien oder – wie in den nun vom VGT aufgedeckten Fällen – nach Italien transportiert, wo die Mast am billigsten ist – Zehntausende1 davon jedes Jahr aus Österreich.

All das könnte den Tieren erspart bleiben, würde man sie nicht zu Spottpreisen ins Ausland verscherbeln.

Doch Österreichs Selbstversorgungsrate mit Milch ist viel zu hoch, als dass es für die vielen männlichen und weiblichen Kälber genug Platz gäbe. Es reicht daher nicht, diese Transporte zu verbieten. Um das Problem an der Wurzel zu packen und zu vermeiden, dass unzählige Kälber als Abfallprodukte der Milchindustrie in die Welt gesetzt werden, bedarf es nicht nur politisch gelenkter Maßnahmen, sondern auch der Entscheidung der Konsument:innen für pflanzliche Alternativen zu Milchprodukten und damit gegen das Leid der Kälber.

1 – Vgl. Pistrich, K. (2022): „Rindermarktübersicht und Prognose der Bruttoeigenerzeugung 2022/23“. Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen, Wien.

SETZEN WIR DIESEN TRANSPORTEN EIN ENDE!

DAS LEID DER KÄLBER UND IHRE TRANSPORTUNFÄHIGKEIT

Zum einen ist eine adäquate Versorgung der Tiere auf den LKWs aus unterschiedlichen Gründen schlicht nicht möglich. Die gegenwärtig existierenden Tränkesysteme verbieten die Verwendung von Milchaustauschern, da diese ebenso wie eine zuckerhaltige Elektrolytlösung das Tränkesystem verkleben und jegliche Reinigung verunmöglichen würde.1

Eine Kontrolle der individuellen Aufnahme von Flüssignahrung auf den 3-stöckigen LKWs ist zudem nicht gewährleistet, ebenso wenig wie die Überwachung der Aufnahme einer adäquaten Menge an Fütterungstränke durch jedes einzelne Tier während einer einstündigen Pause – und eine längere Pause braucht laut der europäischen Tiertransportverordnung nach der Halbzeit einer 19-stündigen Beförderung nicht eingehalten zu werden – durch ein zweiköpfiges Fahrer:innen-Team möglich ist.2 Aus diesen Gründen erhalten die Kälber bloß Wasser – und bestenfalls eine reine Elektrolytlösung – die jedoch aufgrund ihres geringen Nährstoffgehalts nicht als Fütterung gelten kann und in dessen „Genuss“ sie zudem aufgrund physischer und physiologischer Hindernisse meist gar nicht erst kommen können.

Zum anderen sind die transportierten Kälber in der Regel auch noch viel zu jung, um für die Bedingungen, unter denen diese Transporte stattfinden, als gesund genug gelten zu können. Im zarten Alter, in dem sie sich befinden, herrscht eine „immunologische Lücke“4 vor, die sie anfällig für allerlei Krankheiten macht. Der Kontakt mit unzähligen fremden Tieren setzt dem noch nicht fertig ausgebildeten Immunsystem der Kälbchen zusätzlich zu. Laut Expertenmeinung stellt diese immunologische Lücke eine physiologische Schwäche im Sinne des Anh. I, Kap. I, Ziffer 2., 1. Satz der europäischen Tiertransportverordnung dar und bedingt daher per se eine Transportunfähigkeit.5 Dieser Ansicht gefolgt ist nach zahlreichen Expert:innen-Hearings auch der Untersuchungsausschuss ANIT des Europäischen Parlaments, der daher in Punkt 104 seiner Empfehlungen vom 09.12.2021 an den Europäischen Rat und an die Europäische Kommission ein Mindestransportalter von 35 Tagen für nichtentwöhnte Tiere (Haus-Rinder, -Schafe, -Ziegen, -Schweine, und -Equiden) fordert. Nicht zuletzt aufgrund der Unmöglichkeit einer adäquaten Versorgung auf LKWs, fordert der VGT hingegen ein striktes Verbot jeglichen Transports nicht-entwöhnter Milchkälber.

 

1 – Vgl. Rabitsch, A., Marahrens, M. (2020): „Anmerkungen zum Transport nicht-entwöhnter Kälber“, Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle 2, S. 193.

2 – Vgl. ebd.: S. 193.

3 – Vgl.ebd.:  S. 193.

4 – Vgl. Rabitsch, Marahrens, (2020), S. 188.; vgl Rabitsch, A. (2022): „Stellungnahme zur geplanten Novelle (Ministerialentwurf) des TTG 2007“. 06. Mai, Ferlach, S. 4.; vgl. Marahrens, M., Schrader, L. (2020): „Tierschutz beim Transport: Technische Voraussetzungen für Langstreckentransporte nicht abgesetzter Kälber“, Friedrich Loeffler Institut. Celle, S. 4.

5 – Rabitsch (2022), S. 4-

DAS ILLEGALE KÄLBERTRANSPORT-ABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND ITALIEN

In der EU ist der Transport lebender Tiere mittels einer Verordnung, der VO1 (EG) 1/2005 geregelt, die in allen Mitgliedsstaaten einen Grundschutz bildet und von denselben nicht in nationales Recht umgewandelt, sondern nur angewendet werden muss. Ein Mitgliedsstaat darf zwar eigene Transportgesetze erlassen, dabei jedoch den durch die Verordnung in Bezug auf den Schutz von Tieren beim Transport gesetzten Standard nicht unterschreiten, sondern höchstens verschärfen. Im Jahr 2019 haben Österreich und Italien ein bilaterales Verwaltungsabkommen über den Transport von Kälbern abgeschlossen, dessen Bestimmungen laut Expert:innenmeinungen jedoch schlechter sind, als die der europäischen Tiertransportverordnung, weshalb die durch das Abkommen ermöglichte Abfertigung von entsprechenden Transporten durch die österreichische Veterinärbehörde unzulässig und widerrechtlich sei.2 

Ein zentraler Kritikpunkt dabei ist die Aushebelung der durch die europäische Tiertransportverordnung vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfung. Die zuständige Behörde, vertreten durch den:die verantwortliche:n Amtstierarzt/Amtstierärztin, ist verpflichtet, den geplanten Transport im Vorhinein auf seine Realisierbarkeit – und zwar insbesondere auch innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen – zu überprüfen. Erst bei einem positiven Ergebnis darf der Transport genehmigt werden. In Entsprechung des Abkommens, so die juristische Kritik, „müssen jedoch weder der Bestimmungsort, die einzuhaltenden Pausen und die gesamte Transportdauer im Fahrtenbuch angegeben werden, welches aber essentielle Komponenten für eine Plausibilitätsprüfung sind“.3 In Ermangelung solcher Angaben wird die tatsächliche Route verschleiert und es ist nicht möglich, sie im Vorhinein auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. In Fällen, in denen der „endgültige Bestimmungsort“ – d.h. der Ort, an dem der Transportvorgang abgeschlossen ist – im Vorhinein nicht bekannt ist, ist laut Verordnung nur der „vorläufige Bestimmungsort“ anzugeben, wobei es sich um eine Sammelstelle in Italien handelt. Diese Begriffe sind jedoch keine offiziellen Begriffe der europäischen Tiertransportverordnung, welche nur die Legaldefinition des Bestimmungsortes kennt. Der Schluss der Expert:innen lautet daher: „Durch das gegenständliche Abkommen werden essentielle Bestimmungen der TTVO zum Nachteil der Tiere verletzt. Transporte, die nach den Vorgaben des gegenständlichen Abkommens genehmigt werden dürfen, sind de facto nicht bewilligungsfähig“.4

Selbsterklärtes Ziel des Abkommens ist es eigentlich, „den Tierschutz und die Tiergesundheit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in den Vordergrund zu stellen“5. Umso ärgerlicher ist es, dass die Transporte von österreichischen Kälbern nach Italien tatsächlich auf deren Rücken ausgetragen werden und durch eben dieses Abkommen gerade gegen besagte EU-Verordnung verstoßen wird.

1 – Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97

2 – Vgl. Patsch, P., Felde, B., Rabitsch, A. (2022): “Widerrechtlichkeit des bilateralen Verwaltungsübereinkommens zum Transport von Kälbern zwischen Italien und Österreich”, TiRuP  (6), S. 11.

3 – Ebd.: S. 7.

4 – Ebd.: S. 8.

5 – Ebd.: S. 13.

Hilf mit, diese Transporte zu stoppen - für immer.

Du kannst ihnen helfen!

Unterstütze unsere Petition, denn nur gemeinsam können wir diese qualvollen Transporte beenden, bevor sie entstehen.

Die Politik muss den Wunsch der Bevölkerung endlich ernst nehmen und diese Transporte sofort unterbinden. 

Wir, die Unterzeichnenden, fordern daher:

  • Eine maximale Transportdauer von 8 Stunden für alle Tierarten.
  • Kein Transport von Säugetieren, die noch nicht von der Muttermilch entwöhnt sind.
  • Mehr Platz und Stroh in Langstreckentransportern.
  • Zurück zur „Zweitnutzungsrasse“ anstatt der Nutzung  von Turbo-Hochleistungsrassen.
  • Gekühlte Fleisch- statt Lebendtiertransporte

Dankeschön!

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